Brunnenbau in Berlin & Brandenburg | Sieber Brunnenbau Ingenieurbetrieb GmbH

Als Onlineshop für Wassertechnik sowie Brunnenausbaumaterial im Herzen Berlins werden wir immer wieder nach Tipps für den professionellen Brunnenbau in Berlin und Brandenburg befragt. Eine dieser Brunnenbaufirmen, mit gelernten Brunnenbauern samt jahrelangen Berufserfahrung, ist die Firma Sieber Brunnenbau Ingenieurbetrieb GmbH in Berlin. Hier ein paar Informationen zu diesem Unternehmen.

Es lohnt sich aus vielerlei Gründen, über einen eigenen Brunnen nachzudenken. Quer durch Berlin und den Berliner Raum, von Nordwesten nach Südosten, erstreckt sich ein gewaltiges eiszeitliches Urstromtal und stellt in den meisten Gebieten ein riesiges Wasserreservoir zur Verfügung. Hier ist es möglich, bereits aus geringen Tiefen Grundwasser zu fördern. Mit den besonders leichten Bohrgeräten kann der Sieber Brunnenbau bis 80 m Tiefe bohren und nutzen dafür das moderne Spülbohrverfahren. Die verwendete langlebige Kunststoff-Schlitzfiltertechnik mit Quarzsandschüttung ermöglicht eine optimale Zuverlässigkeit, Leistungsstärke und Langlebigkeit des erstellten Brunnens. Die nötige Brunnentechnik kann bei Fertigstellung so verlegt werden, dass sie nicht sichtbar ist. Natürlich werden dabei Qualitätspumpen von den führenden Pumpenherstellern wie KSB und GRUNDFOS zu Sonderkonditionen verbaut.

Sieber Brunnenbau geht noch einen Schritt weiter: „Wir vertrauen unseren Kunden und verlangen keine Vorkasse. Eine Brunnengarantie von 7 Jahren wird zugesichert. Auf die Geräte und die Technik gibt es 2 Jahre Gewährleistung. Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers und richtet sich nach seinen Bedingungen. Gewährleistung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftungspflicht des Händlers gegenüber dem Käufer.“.

Hier können Sie Kontakt aufnehmen:
Sieber Brunnenbau GmbH
Unter den Eichen 108 a, 12203 Berlin

www.sieber-brunnenbau.de
sieber.brunnenbau@berlin.de
Telefon: 030/ 428 037 10

Hinweis: In Berlin ist die Förderung von Grundwasser bis 15 m Tiefe gemäß §36 BWG erlaubnisfrei. Ein Brunnen mit mehr als 15 m Tiefe bedarf einer wasserbehördlichen Genehmigung gemäß §37 BWG. Der Antrag muss bei der Senatsverwaltung in Berlin eingereicht werden. In Brandenburg gibt es, wie auch in Berlin, eine Anzeigepflicht für den mit der Errichtung eines Brunnens verbundenen Erdaufschluss. Anzuzeigen ist dieser bei der jeweiligen Unteren Wasserbehörde der Gemeinde.

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